Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines & Geltungsbereich
- 1.1 Für alle Verträge über Webdesign-, Digital-Marketing-, Software-, Layout-Leistungen sowie Hosting-, Software- und Service-Abonnements zwischen pixelcase (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen.
- 1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- 1.3 Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
2. Vertragsgegenstand & Leistungsumfang
- 2.1 Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach der individuellen Vereinbarung (Angebot/Auftragsbestätigung) zwischen den Parteien. Leistungen, die dort nicht ausdrücklich aufgeführt sind, sind nicht geschuldet.
- 2.2 Die Übergabe von sogenannten offenen Arbeitsdateien (z. B. unfertige Design-Projektdateien, Rohcodes) ist grundsätzlich nicht geschuldet. Eine Ausnahme gilt für Produkte, deren vertraglicher Zweck die eigenständige Bearbeitung durch den Kunden vorsieht (z. B. editierbare Office-Vorlagen, ausfüllbare PDFs).
- 2.3 Die fortlaufende technische Wartung, Updates, Hosting oder Support nach der Onlinestellung einer Webseite sind nicht Gegenstand des Vertrages, es sei denn, hierüber wird eine separate Service-Vereinbarung oder ein entsprechendes Abonnement geschlossen.
3. Vergütung, Preise & Kleinunternehmerregelung
- 3.1 Sämtliche Leistungen werden auf Basis von Festpreisen, Stundensätzen oder monatlichen Tarifen laut individuellem Angebot bzw. gewähltem Stripe-Zahlungslink abgerechnet.
- 3.2 Wichtiger Hinweis zur Steuer: Sämtliche Preise verstehen sich als Endpreise. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
- 3.3 Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Umsetzung Änderungen, Sonder- oder Mehrleistungen, die über das ursprüngliche Angebot hinausgehen, werden diese nach Aufwand gesondert vergütet.
- 3.4 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. ausstehende Freigaben oder nicht gelieferte Betriebsdaten), kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung der Vergütung für den entstandenen Mehraufwand verlangen.
4. Fälligkeit, Abschlagszahlungen & Abnahme
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4.1
Soweit im Angebot für einmalige Projektleistungen nicht anders vereinbart, ist die Vergütung bei Ablieferung/Livegang des Werkes sofort fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten, gelten folgende Abschlagszahlungen als vereinbart:
- • 1/4 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung
- • 1/4 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten
- • 1/2 nach finaler Ablieferung/Livegang
- 4.2 Die Abnahme darf nicht aus rein geschmacklich-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit, welche sich an den im Vorfeld definierten Marketing-Zielen des Betriebs orientiert. Technische oder funktionale Mängel bleiben von dieser Regelung unberührt.
- 4.3 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern.
5. Vertragslaufzeit, Zahlungsweise und Kündigung bei monatlichen Tarifen (Abos & Zusatzmodule)
- 5.1 Bei Verträgen über wiederkehrende Leistungen (Abonnements für Hosting, Service, Wartung sowie für separat gebuchte Zusatzmodule, Software-Erweiterungen oder Funnel-Systeme) richtet sich die Mindestlaufzeit nach dem vom Auftraggeber gebuchten Paket im individuellen Angebot bzw. dem ausgewählten Stripe-Zahlungslink.
-
5.2
Für die einzelnen Leistungsklassen gelten, sofern im Angebot oder im Zahlungslink nicht individuell anders vereinbart, folgende Standard-Laufzeiten:
- • Projektgeschäft ohne laufende Leistungen: Reines Projektgeschäft ohne Hosting und Service. Die Mindestlaufzeit beträgt 0 Monate; der Vertrag endet mit der Übergabe des Werkes.
- • Reines Hosting (nach Downgrade): Wird nach Ablauf einer Mindestlaufzeit eines Service-Pakets in das reine Hosting gewechselt, beträgt die Mindestlaufzeit 0 Monate.
- • Service- und Wartungspakete: Die Mindestlaufzeit richtet sich nach dem gewählten Paket (z. B. 12 oder 24 Monate) laut Angebot bzw. Zahlungslink.
- • Zusatzmodule & softwarebasierte Erweiterungen (ohne feste Mindestlaufzeit): Tarife für fortlaufend bereitgestellte Zusatzmodule oder Einzelfunktionen (wie z. B. Funnel-Systeme, Marketing-Erweiterungen o.ä.) werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und haben keine feste Mindestlaufzeit.
- 5.3 Die Vergütung für alle monatlichen Tarife (Service-Pakete, Zusatzmodule sowie das nachträgliche reine Hosting) ist monatlich im Voraus fällig und wird automatisiert über den Zahlungsdienstleister Stripe eingezogen.
- 5.4 Verträge mit einer festen Mindestlaufzeit (z. B. 12 oder 24 Monate) verlängern sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit. Sie können dann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
- 5.5 Verträge ohne feste Mindestlaufzeit (z. B. flexibel gebuchte Zusatzmodule) können von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Hauptverhältnis (z. B. ein bestehendes Hosting- oder Servicepaket) bleibt von der Kündigung einzelner Zusatzmodule unberührt, sofern nicht anders vereinbart.
- 5.6 Jede Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail).
- 5.7 Wechselt der Auftraggeber nach Ablauf einer Mindestlaufzeit in den reinen Hosting-Tarif, umfasst die Leistung des Auftragnehmers ausschließlich die Bereitstellung des Serverplatzes sowie die Erreichbarkeit der Domain.
- 5.8 Technische Wartung, Inhaltsaktualisierungen, Plugin- und System-Updates sowie jeglicher Support (Service-Leistungen) für die Webseite oder etwaige Zusatzmodule sind im reinen Hosting-Tarif ausdrücklich nicht enthalten. Werden solche Leistungen vom Kunden gewünscht, werden sie nach Aufwand gemäß den aktuellen Stundensätzen des Auftragnehmers gesondert vergütet.
6. Nutzungsrechte & Eigentumsvorbehalt
- 6.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte (zeitlich und räumlich unbeschränkt) ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt.
- 6.2 Eine Weiterübertragung der Nutzungsrechte oder die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
- 6.3 Die Nutzungsrechte gehen erst mit der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über. Bis zur vollständigen Bezahlung ist dem Auftraggeber die Nutzung der erstellten Webseiten, Vorlagen oder Systeme untersagt.
7. Namensnennung & Eigenwerbung
- 7.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in dezenter Form im Footer (Fußzeile) der erstellten Kundenwebseite als Urheber verlinkt zu werden (z. B. „Webdesign von pixelcase“).
- 7.2 Der Auftragnehmer darf die im Rahmen des Vertrages entstandenen Arbeiten, Designs und Projektergebnisse zum Zwecke der Eigenwerbung (z. B. als Referenz auf der eigenen Webseite oder in Social Media) unter namentlicher Nennung des Auftraggebers nutzen, sofern kein ausdrückliches, schriftliches Geheimhaltungsinteresse des Kunden vorliegt.
8. Fremdleistungen & Reisekosten
- 8.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, notwendige Fremdleistungen (z. B. Hosting-Anbieter, Plugin-Lizenzen, Stockmedien), die für die Erfüllung des Auftrags notwendig sind, nach Absprache im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
- 8.2 Reisekosten und Spesen für vereinbarte Termine vor Ort beim Kunden, die außerhalb des standardmäßigen Service-Radius liegen, werden nach vorheriger Absprache vom Auftraggeber erstattet.
9. Haftung & Rechtliche Prüfung
- 9.1 Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- 9.2 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden (z. B. Hosting-Provider), übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung.
- 9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer überlassenen Vorlagen, Texte, Logos und Bilder berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung Rechte Dritter verletzen, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter vollumfänglich frei.
- 9.4 Bei der Schaltung von Werbeanzeigen (z. B. Social Recruiting / Mitarbeitergewinnung) haftet der Auftragnehmer nicht für plötzliche Richtlinienänderungen, Sperrungen von Werbekonten oder Preiserhöhungen der genutzten Drittplattformen (z. B. Meta, Google). Das Werbebudget wird direkt vom Auftraggeber getragen.
- 9.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der erstellten Inhalte (z. B. Werbeaussagen, Branchenrecht) vor der Nutzung im geschäftlichen Verkehr selbstständig zu prüfen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Rechtsberatung. Für Fehler an Inhalten, die vom Auftraggeber vor dem Livegang ausdrücklich freigegeben wurden, entfällt jede Haftung des Auftragnehmers.
- 9.6 Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung/Livegang schriftlich zu rügen. Danach gilt das Werk als mängelfrei abgenommen.
10. Vorzeitige Vertragsauflösung
- 10.1 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, erhält der Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt (§ 648 BGB).
11. Schlussbestimmungen
- 11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von pixelcase.
- 11.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.